Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allen Angeboten und Lieferungen liegen die nachfolgend aufgeführten Bedingungen zugrunde.

2. Mit Unterzeichnung des umseitigen Auftrages erkennen die Parteien die Liefer- und Zahlungsbedingungen als Vertragsbestandteil an.

3. Preise

3.1 Sofern ein Preis nicht schriftlich als Festpreis vereinbart ist, ist die Firma Braun berechtigt, den am Liefertag allgemein geltenden Preis zu berechnen.

3.2 Den von uns vereinbarten Preisen liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten, sowie die in der Bestellung festgelegten Maße zugrunde.

3.3 Soweit sich nach Vertragsabschluss die in der Bestellung festgelegten Maße ändern, sind die Preise gemäß den neuen Maßen entsprechend herabzusetzen bzw. zu erhöhen. Die infolge der veränderten Maße angepassten Preise gelten dann als vereinbart.

3.4 Die Angebotspreise sind ab Erstellungsdatum maximal 4 Wochen für die Firma Braun bindend. Bei späteren Auftragserteilungen werden die Preise dem aktuellen Stand angepasst.

3.5 Preisbindung für Aufträge: 1 Jahr ab Auftragserteilung. Bei späterer Abnahme werden die dann geltenden Preise abgerechnet.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt an die Baustelle, sofern nicht Selbstabholung vereinbart ist.

4.2 Mit dem Zeitpunkt der Übergabe geht die Gefahr auf den Besteller über. Eine förmliche Abnahme wird nicht vereinbart.

4.3 Abrufaufträge ohne Fristen sind vom Besteller innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung zur Lieferung abzurufen. Die Abrufverpflichtung obliegt dem Besteller.

4.4 Umstände und Ereignisse welche die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren und von der Firma Braun nicht zu vertreten sind, befreien diese für die Dauer dieser Auswirkung von der Lieferpflicht.

4.5 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und bei Mangel diese unverzüglich der Firma Braun anzuzeigen und auf dem Lieferschein vermerken zu lassen. Maßnahmen der Firma Braun zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichtet die Firma Braun nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich begründet oder sonst ungenügend gewesen ist.

4.6 Die Firma Braun hat bei Verletzung vertraglicher Pflichten nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei Verzug oder Unmöglichkeit haftet die Firma Braun darüber hinaus auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings nur für die Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.

5. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen haben rein netto Kasse sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Dies gilt auch bei Teilaufträgen und Auftragserweiterung nach Lieferung.

5.1 Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn sie bei uns eingegangen sind. Scheckzahlungen nach Eingang der Gutschrift.

5.2 Außendienstmitarbeiter und Monteure sind nicht inkassoberechtigt, Zahlungen an diese Personen befreien den Besteller uns gegenüber nicht.

5.3  Gerät der Besteller mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, so werden Zinsen mindestens in Höhe von 3 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

6. Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Besteller vor Fertigung der in Auftrag gegebenen Ware vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu beanspruchen; hiervon unberührt bleibt der etwaige Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall durch den Besteller.

7. Gewährleistung

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die Bestimmungen des BGB soweit diese durch andere Bestimmungen nicht außer Kraft gesetzt sind.

7.1 Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Ware sind innerhalb einer Woche nach Ablieferung schriftlich zu rügen.

7.2 Die Gewährleistung bezieht sich allerdings nicht auf Verschleißteile, wie Gurtwickler, Gurtband, Elektro-Aggregate, Beschläge, Dichtungen, usw. Ausgenommen ist auch eine unsachgemäße Bedienung.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt nach der Maßgabe, dass das Eigentum erst dann auf den Besteller übergeht, wenn alle unsere Forderungen nebst etwaiger Zinsen und Kosten aus diesem Vertrag bezahlt sind.

9. Nebenabreden

Mündliche Zusagen von Mitarbeitern unserer Firma sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt worden sind.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cham.

11.Montagebedingungen

11.1 Die Montage der von uns gelieferten Waren erfolgt nur, wenn wir hierzu ausdrücklich beauftragt worden sind.

11.2 Soweit besondere Zusatzarbeiten erforderlich werden, sind wir berechtigt, diese Arbeiten als Regieleistungen abzurechnen.

11.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.

11.4 Das Ausstemmen von Öffnungen für Gurtwickler-Mauerkästen, sowie das Einmauern derselben hat bauseits zu erfolgen.

11.5 Elektroanschlüsse werden von der Firma Braun nicht ausgeführt.

11.6 Die Montage in mehrstöckigen Neubauten kann nur dann erfolgen wenn sichere Treppen für den Zugang zu den anderen Etagen vorhanden sind.

11.7 Für Montagearbeiten ab 2 Meter Höhe muss bauseits ein Gerüst vorhanden sein, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich ein Gerüst von der Firma Braun gestellt wird.

12. Die Firma Rolladen Braun GmbH & Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach den Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

13. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB als vereinbart